Nach einer Einführungsphase dürfen Geflügelmäster ab dem 1. Juli 2014 nur noch Küken aufziehen bzw. mästen, die aus QS-zertifizierten Brütereien bzw. Elterntierherden stammen. Für Brütereien gibt es einen eigenen neuen Leitfaden, der ab dem 1. Januar 2014 gültig sein wird. Dieser enthält sämtliche Anforderungen sowohl für die Erzeugung von Hähnchen- als auch von Putenküken. Parallel dazu sind auch für die Haltung von Zuchthähnchen und -hennen, die für die Bruteiproduktion eingesetzt werden, alle QS-Anforderungen in einem eigenen Leitfaden zusammengestellt worden. Für den Bezug von Küken für die Pekingentenmast gibt es keine neuen Anforderungen.
Die Leitfäden sind auf der QS-Homepage im Downloadcenter unter Landwirtschaft Geflügel abrufbar.
QS Siegel für Elterntierherden und Brütereien
Damit die konsequente Verbesserung des Tierwohls in der Geflügelwirtschaft alle Tiere umfasst, werden künftig auch Elterntierherden und Brütereien in die QS-Prüfsystematik eingefügt.
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