Sucralose Bundesinstitut für Risikobewertung warnt

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (Foto) warnt davor, Sucralose beim Backen, Braten, Grillen und Frittieren zu verwenden, da bei einer Erhitzung über 120 Grad chlorierte organische Verbindungen entstehen, die gesundheitsschädlich und zum Teil krebserregend sein können.

Freitag, 15. Dezember 2023 - Handel
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Bundesinstitut für Risikobewertung warnt

In der kalten Jahreszeit wird viel gebacken. Dabei wollen Endverbraucher wie auch gewerbsmäßige Produzenten schon mal auf Zucker verzichten und verwenden Geschmackspulver, deren Süßkraft auf Sucralose beruht. Der fast kalorienfreie künstliche Süßstoff ist rund 600 Mal süßer als Zucker und als Lebensmittelzusatzstoff E 955 zugelassen. In sozialen Netzwerken finden sich viele Rezeptvorschläge für Kuchen, Cupcakes oder Kekse, die mit sucralosehaltigen Geschmackspulvern kalorienreduziert gebacken werden. Auch auf EU-Ebene werden die Zulassungskriterien von Sucralose gerade von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geprüft.

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