Die gewählten 50 Vertreter der rund 23.000 Mitglieder der Konsum Dresden eG haben ebenso entschieden, die Satzung der Genossenschaft hinsichtlich der Zuständigkeit der Vorstandsbestellung zu ändern. Die 40 anwesenden Vertreter beschlossen nach eigenen Angaben mit der erforderlichen Drei-Viertel-Mehrheit, dass für die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder die Vertreterversammlung zuständig ist. Somit beschließt künftig das oberste Gremium der Genossenschaft, die Vertreterversammlung, über Vorstandsbestellungen.