Der Beschluss des Oberlandesgerichts könnte zu Schadenersatz-Ansprüchen der Unternehmen führen. Auswirkungen auf das aktuelle Ministererlaubnis-Verfahren hat die Entscheidung aber nicht.Der Hintergrund: Die beiden Supermarktketten hatten parallel zum Abschluss des Kaufvertrages vereinbart, dass Kaiser's Tengelmann bis zum Vollzug des Zusammenschlusses sämtliche Waren über Edeka beziehen und so von den besseren Einkaufskonditionen des Marktführers im deutschen Lebensmittelhandel profitieren könne. Das Bundeskartellamt hatte dies als Vorwegnahme einer Fusion bewertet und untersagt.Dagegen hatten die Unternehmen Beschwerde eingelegt.
Das Oberlandesgericht teilte zwar die Einschätzung des Kartellamts, dass es sich bei der Einkaufskooperation um einen Verstoß gegen das gesetzlich geregelte Vollzugsverbot handele. Es bemängelte jedoch, dass die Wettbewerbshüter nicht ausreichend begründet hätten, warum die einstweilige Anordnung notwendig sei, um drohende Nachteile oder schwere Schäden für das Gemeinwohl abzuwenden. Die Anordnung sei deshalb in diesem Punkt rechtswidrig.
Dass nicht nur Edeka um die Standorte von Tengelmann buhlt, zeigt ein neues Angebot von Rewe, über das die Wirtschaftswoche berichtet. Demnach habe Rewe-Chef Caparros in der vergangenen Woche erneut ein schriftliches Angebot zur Komplettübernahme der Supermarktkette unterbreitet. Im Falle eines Zuschlags soll dabei auf betriebsbedingte Kündigungen unter den 16.000 Mitarbeitern verzichtet werden.