Hersteller in anderen EU-Ländern müssen die Bezeichnung „aromatisiertes Wein-Mischgetränk" verwenden. „Sangría" dürfen sie demnach nur als zusätzlichen Hinweis benutzen und müssen auf dem Etikett angeben, in welchem Land das Getränk produziert wurde. Die Regelung soll nach einer einjährigen Übergangszeit in Kraft treten.
EU „Sangría" wird geschützte Bezeichnung
Der Begriff „Sangría" ist jetzt rechtlich geschützt. Künftig dürfen unter dieser Bezeichnung nur noch Getränke verkauft werden, die in Spanien oder Portugal hergestellt werden. Dies sieht eine EU-Regelung vor, die das Europa-Parlament verabschiedet hat.
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