Der Grund: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stuft Pollen nicht als zufällige Beimischung, sondern als Zutat von Honig ein. Wie die Richter Anfang September entschieden, muss Honig mit Gen-Spuren erst geprüft und für den Handel zugelassen werden (wir berichteten). Der Verkauf sei in der EU nur dann erlaubt, wenn Rückstände wie Pollen von einer der 43 in der EU zugelassenen Gen-Pflanzen stammen und einen bestimmten Grenzwert nicht überschreiten.
Laut europäischer Verordnung aus dem Jahr 2003 gilt für pflanzliche Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Stoffe enthalten, ab einem Anteil von 0,9 Prozent eine Kennzeichnungspflicht. Beim Messen des Anteils im Honig gebe es jedoch noch offene technische Fragen, so die EU-Expertin laut dpa.
Die EU-Kommission wertet derzeit das Urteil des EuGH aus. Sie untersucht dabei mögliche Folgen für den Verkauf und Import von Honig sowie die Haltung von Bienen.
Nach dem Urteil werden voraussichtlich einige Honigsorten vom Markt verschwinden. „Fünf Prozent der Honige sind nach dem EuGH-Urteil nicht verkehrsfähig, da sie Pollen aus in der EU nicht für Lebensmittel zugelassenen Pflanzen enthalten", berichtete die „tageszeitung" (Dienstag) unter Berufung auf den Honig-Verband.
Honig Zutatenliste muss erweitert werden
In der Zutatenliste von Honig mit Spuren gentechnisch veränderter Pflanzen muss künftig der Begriff „Pollen" stehen, so eine Expertin der EU-Kommission gegenüber der dpa.
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