In erster Instanz hatte das Gericht einer Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs stattgegeben. Die Argumentation: Mineralwässer seien per definitionem „Bio", weil sie aus unterirdischen Wasservorkommen stammen, einen natürlichen Gehalt an Mineralien besitzen und von ursprünglicher Reinheit sind.
Jetzt die Kehrtwende: Der von der Brauerei Lammsbräu aus Neumarkt in der Oberpfalz befolgte Kriterienkatalog setze erheblich niedrigere Grenzwerte für Inhaltsstoffe fest als gesetzlich für Mineralwässer vorgeschrieben, hieß es in dem neuen Urteil. Auch werde der Verbraucher nicht getäuscht, weil hinter der Bezeichnung „Bio" nicht zwingend eine staatliche Lizenzierung und Überwachung stehen müsse. Allerdings muss die Brauerei ihr selbst kreiertes Bio-Siegel neu gestalten, denn es sieht dem offiziellen EU-Öko-Kennzeichen zu ähnlich.
Die für Bio-Biere bekannte Brauerei argumentiert, dass Schadstoffbelastung und Umweltverschmutzung auch vor Mineralquellen keinen Halt machten, diese Stoffe jedoch nicht auf den Etiketten ausgewiesen werden müssten. Außerdem gebe es Unterschiede in der Öko-Bilanz von Produktion und Distribution der Wässer. Der von der Lammsbräu initiierte Kriterienkatalog der Qualitätsgemeinschaft Biomineralwasser e.V. berücksichtige diese Punkte, zudem überprüften unabhängige Gutachter die Einhaltung der Kriterien.
Neumarkter Lammsbräu „Biomineralwasser" kommt jetzt doch
In zweiter Instanz hat das Oberlandesgericht Nürnberg der Brauerei Neumarkter Lammsbräu gestattet, ihr Quellwasser als „Biomineralwasser" zu vermarkten.
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