Kreislaufgesetz Europa weit voraus

Das neue Kreislaufgesetz kommt. Die LP fragte Bundesumweltministerin Svenja Schulze nach ihren Umsetzungszielen.

Freitag, 20. März 2020 - Management
Andrea Kurtz, Silke Wartenberg
Artikelbild Europa weit voraus
Bildquelle: BMU/Felix Zahn

Ein neues Kreislaufgesetz kommt, dennoch setzen Sie lediglich auf eine Obhutspflicht der Händler und eine Freiwilligkeit beim Einsatz von Rezyklaten. Wird es tatsächlich ohne gesetzliche Vorgaben und Standards gehen?
Svenja Schulze: Wie kommen Sie denn darauf? Mein Entwurf enthält mit der Obhutspflicht eine verbindliche Vorgabe, die es in ganz Europa so noch nicht gibt. Sie erweitert das bewährte Konzept der Produktverantwortung. Wir nehmen damit die Händler stärker in die Verantwortung, ihre Produkte gebrauchstauglich zu halten, und schaffen so erstmals eine gesetzliche Grundlage, um der Vernichtung von Retouren und Restposten einen Riegel vorzuschieben. Der nächste Schritt wird sein, Transparenz in die derzeitige Praxis des Handels zu bringen.

Wie soll die Transparenzverordnung für Handel und Hersteller aussehen?
Mit der Transparenzverordnung wollen wir das bisher sehr intransparente Vorgehen mancher Händler systematisch ausleuchten. Hersteller und Händler sollen künftig nachvollziehbar dokumentieren, wie sie mit nicht verkauften Waren umgehen. Wir wollen genau wissen, welche Maßnahmen sie ergreifen, damit Produkte nicht zu „Abfall“ werden. Zum Beispiel, indem sie diese Produkte günstiger verkaufen oder spenden.

Warum wollen Sie den Handel nicht zwingen, Retouren günstiger anzubieten oder zu spenden?
Wir machen nicht den dritten Schritt vor dem ersten. Allein die Ankündigung der Transparenzverordnung hat viele Unternehmen zum Umdenken gebracht. Auch die neue Obhutspflicht entfaltet schon jetzt ihre Wirkung, obwohl das Gesetz noch gar nicht im Bundestag beschlossen ist. Das merken wir an den Reaktionen vieler Händler auf unsere Gesprächsangebote.

Planen Sie weitere Maßnahmen?
Für den Vollzug werden noch weitere konkretere Verordnungen nötig sein, an denen wir derzeit arbeiten. Die Voraussetzung dafür sind die entsprechenden Verordnungsermächtigungen, die Teil dieser Gesetzesnovelle sind. Dahinter steht auch die Kampagne ihres Ministeriums „Nein zur Wegwerfgesellschaft“. Wie ist die Resonanz darauf?
Wir haben sehr viel positive Resonanz erlebt. Das ist ja auch ein Thema, das Verbraucherinnen und Verbraucher bewegt und viele fordern, dass hier etwas passiert.

Welche Maßnahmen gehören dazu?
In der Vorweihnachtszeit haben wir uns mit Online-Bannern auf reichweitenseitenstarken Webseiten, auf Instagram sowie mit digitaler Außenwerbung deutschlandweit von der Plastiktüte verabschiedet und damit auf das Verbot von Einweg-Plastiktüten aufmerksam gemacht. Dies ist ein erster wichtiger Schritt, dem viele weitere folgen werden – wie zum Beispiel das Verbot von Einweg-Plastikartikeln wie Wattestäbchen, Plastik-Geschirr oder Plastik-Strohhalmen.

Was halten Sie von den Alternativen zu Plastik?
Alternativen zu Kunststoff machen aus Umweltsicht dann Sinn, wenn sie in der ökologischen Bilanz besser abschneiden als vergleichbare Produkte auf Erdölbasis. Das ist nicht selbstverständlich und hängt davon ab, wie umweltfreundlich die Produktion ist.

Fördert Ihr Ministerium die Entwicklung von biobasierten Kunststoffen?
Was Produkte aus angeblich abbaubarem Bioplastik angeht, warne ich vor Mogelpackungen. Sie haben meist keine ökologischen Vorteile, aber gravierende Nachteile. Da sie nicht gänzlich verrotten, bringen sie häufig Mikroplastik in die Umwelt. Die beste Wahl ist, von vornherein Abfall zu vermeiden – etwa durch Mehrweg. Es ist wichtig, dass die Verbraucher am besten intuitiv wissen, wie sie die Materialien von Verpackungen trennen und entsorgen. Jetzt kommen neue Hybridverpackungen mit Joghurt-Plastikbechern und Kartonage herum, Barrierefolien et cetera.

Wie wollen Sie hier Aufklärungsarbeit leisten, dass nicht doch alles im Gelben Sack landet?
Es ist wichtig, dass Verbraucher-innen und Verbraucher wissen, wie sie den Abfall trennen sollen. Deshalb sieht das Verpackungsgesetz eine neue Informationspflicht vor, wonach die Verwertungsunternehmen die Verbraucher unter anderem über vorhandene Sammelsysteme und deren korrekte Nutzung informieren müssen. Darüber hinaus stehen wir in einem ständigen Dialog mit den Verpackungsherstellern und -vertreibern.

Sie sprechen aber auch mit dem Einzelhandel?
Ich habe beim Runden Tisch zur Verpackungsvermeidung mit dem Einzelhandel auch darüber gesprochen, wie man die Verpackungsgestaltung verbessern kann. Infolgedessen sind viele großen Lebensmittelhändler dazu übergegangen, auf den Verpackungen ihrer Eigenmarken Trennhinweise anzubringen, die die ordnungsgemäße Entsorgung der restentleerten Verpackung erläutern.