Lieferketten Menschenrecht ab 2023 per Gesetz

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird von NGOs und Medien in den Blickpunkt gerückt und betrifft die Branche.

Freitag, 09. Dezember 2022 - Management
Lena Meinders
Artikelbild Menschenrecht ab 2023 per Gesetz
Bildquelle: Getty Images

Das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ (LkSG) – schöne Wortschöpfung – verpflichtet unmittelbar betroffene Unternehmen ab 2023 dazu, Fragen bezüglich ihrer Sorgfalt entlang der Lieferkette zu beantworten und diese verstärkt im Blick zu behalten. Das LkSG stellt Anforderungen an ein verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement. Dadurch wird eine Verbesserung der Menschenrechtssituation erwartet.

Betroffen sind in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. 2024 werden Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern einbezogen. Die IHK Südlicher Oberrhein sieht für Unternehmen bei der Umsetzung der Anforderungen des LkSG sowohl Chancen als auch großes Unbehagen. Klar ist, dass Unternehmen nicht weitermachen können wie bisher und Anpassungen vornehmen müssen. SAP sieht Potenzial im Kampf mit der Konkurrenz. Die Einführung des LkSG sei sinnvoll, um auch mit europäischer Rechtsprechung konform zu handeln.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kontrolliert mittels Fragebogen. Laut der Präambel des BAFA-Fragebogens können Unternehmen von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, um sich nicht selbst zu belasten. Wirtschaftsverbände kritisieren den Anforderungskatalog des LkSG. Das Gesetz stelle eine große Gefahr für den unternehmerischen Mittelstand dar. Durch Umlagerung der Verpflichtungen entlang der Lieferketten sind auch kleinere Unternehmen betroffen. Das Gesetz müsse hingegen laut WWF noch schärfer werden, da die Missachtung der Menschenrechte und Umweltschädigungen enorm sei.
Kontakt: Autorin Lena Meinders ist als Senior Consultant bei der AFC Risk & Crisis Consult GmbH tätig.
Telefon + 49 228 | 98 579 25, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.