Einen Vorsatz sah das Gericht nicht. Richter Helmut Berger setzte eine Strafe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro fest. Im Strafbefehl, den Schach nicht akzeptiert hatte, waren es noch 150 Tagessätze à 15 Euro gewesen. Der einstige Inhaber der Geretsrieder Firma gilt mit dem milderen Urteil als nicht vorbestraft. Erst von 90 Tagessätzen an ist ein Täter vorbestraft.
In einem Wacholderwammerl der Großmetzgerei war im März 2016 eine extrem über dem Grenzwert liegende Anzahl von Listerien gefunden worden. Wochen später musste der Betrieb auf Anordnung des Freistaates Bayern schließen, die Insolvenz war unausweichlich.
Sieber-Wurst Mildere Strafe für Ex-Chef
Der Ex-Chef der insolventen Großmetzgerei Sieber ist in dem von ihm angestrengten Prozess mit einem milderen Urteil davongekommen. Das Amtsgericht Wolfratshausen verurteilte Dietmar Schach am Mittwoch zu einer Geldstrafe von 900 Euro. Es sah es als erwiesen an, dass der 52-Jährige fahrlässig mit gesundheitsgefährdenden Bakterien belastete Ware aus seinem fleischverarbeitenden Betrieb in den Handel gebracht hatte.
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